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Grundgesetz 75 Jahre

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75 Jahre Grundgesetz: Fundament unseres Zusammenlebens

Rückblick auf 75 Jahre Freiheit, Frieden und Demokratie in Deutschland

Im Mai 2024 feiert die Bundesrepublik Deutschland das 75-jährige Jubiläum des Grundgesetzes, der Verfassung unseres Landes. Seit 1949 ist das Grundgesetz das Fundament unseres Zusammenlebens in einem freien, demokratischen und rechtstaatlichen Deutschland.

Wir blicken auf 75 Jahre zurück, in denen das Grundgesetz unser Garant für Freiheit, Frieden und Wohlstand war. Es hat sich als ein solides und anpassungsfähiges Fundament unseres Zusammenlebens erwiesen und auch nach 75 Jahren in guter Verfassung.

Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland

Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland wurde am 23. Mai 1949 vom Parlamentarischen Rat in Bonn verabschiedet und am 8. Mai 1949 vom damaligen Bundespräsidenten Theodor Heuss verkündet. Sie trat am 24. Mai 1949 in Kraft und gilt seitdem als das oberste Gesetz des Landes.

Die Verfassung besteht aus einem Präambel und 19 Grundrechten sowie aus insgesamt 146 Artikeln. Die Grundrechte bilden den ersten Teil der Verfassung und garantieren die unveräußerlichen Rechte des Einzelnen. Dazu gehören unter anderem die Menschenwürde, das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, die Meinungs- und Pressefreiheit sowie das Recht auf Eigentum.

Das Grundgesetz ist ein lebendiges Dokument, das im Laufe der Jahre immer wieder an die sich wandelnden gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse angepasst wurde. So wurden zum Beispiel 1990 nach der Wiedervereinigung die Grundrechte auf Asyl und auf Umweltschutz in die Verfassung aufgenommen.

Im Jahr 2024 feiern wir 75 Jahre Grundgesetz. Wir würdigen damit unsere Verfassung als das Fundament unseres freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates.

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